Ganz unterschiedliche Gründe bilden eine Indikation zur kieferorthopädischen Behandlung
- die Funktion und die Ästhetik können verbessert werden
- bei Zahnverlust kann die Aufrichtung der in die Lücke gekippten Zähne das Ergebnis einer geplanten prothetischen Versorgung deutlich verbessern
- bei Lückenbildung oder Zahnwanderungen infolge Knochenabbau kann die Ästhetik wiederhergestellt und dauerhaft stabilisiert werden
- bei craniomandibulären Dysfunktionen kann unter Einbeziehung haltungsanalytischer Befunde eine Verbesserung der Kiefergelenkstatik und – funktion erreicht werden
- bei Rückenschmerzen oder anderen Schmerzen im Bewegungsapparat kann die Kieferlage und Zahnstellung auf eine verbesserte Gesamtstatik und Funktion angepasst werden
- schwere skelettale Anomalien können in Kombination mit einer chirurgischen Korrektur der skelettal bedingten Kieferfehlstellung korrigiert werden